Thüringen


Das Landeswappen des Freistaats Thüringen:

Spiegel der Geschichte
Am 10.Januar 1991 beschloss der Thüringer Landtag das Gesetz über die Hoheitszeichen Thüringens. Demnach zeigt das thüringische Landeswappen in Blau einen goldgekrönten und bewehrten, achtfach von Rot und Silber quergestreiften Löwen, umgeben von acht silbernen Sternen. Bei der Neugestaltung des Wappens galt es, sowohl historische Wurzeln als auch zeitgenössische Erfordernisse zu berücksichtigen. Darüber hinaus sollte ein Symbol für die gewachsene thüringische Identität und Geschichte gefunden werden. So griff man auf den Löwen der Landgrafen von Thüringen zurück. Dies ergab sich aus der herausragenden Bedeutung, die die Landgrafschaft in der thüringischen Geschichte hatte. 1130 erhielt das Haus der Ludowinger - so genannt, weil die meisten der männlichen Mitglieder den Namen Ludwig führten - durch Kaiser Lothar III. von Supplinburg die Landgrafschaft Thüringen zum Lehen. Die kulturellen Leistungen der Ludowinger sind heute noch bekannt.

Sagenumwoben ist die Gründung der Wartburg bei Eisenach durch Ludwig ll. im 11.jahrhundert. Auf der Wartburg soll auch der »Sängerkrieg« stattgefunden haben. Mit Heinrich von Ofterdingen, Wolfram von Eschenbach und Meister Klingsor werden als Teilnehmer die wichtigsten Dichter mittelhochdeutscher Sprache genannt. Dass ein solches Treffen, das wahrscheinlich niemals stattgefunden hat, auf die Wartburg verlegt wurde, zeigt, welch hohes Ansehen die thüringischen Landgrafen auf kulturellem Gebiet hatten. Ebenfalls noch heute bekannt ist die Landgräfin Elisabeth (1207 bis 1231), die sich in Eisenach und später in Marburg der Pflege der Armen und Bedürftigen widmete.

Ü:berregionale Bedeutung erlangte Thüringen erst wieder mit der Reformation. Fürsten aus Thüringen unterstützten die neue Lehre maßgeblich und halfen, sie zu verbreiten. 1521/22 gewährte Kurfürst Friedrich III., der Weise, Martin Luther auf der Wartburg Zuflucht. Luther nutzte den Aufenthalt, um das Neue Testament, das bis dahin lediglich in lateinischer oder in griechischer Sprache vorlag, ins Deutsche zu übersetzen.

Thüringen war eines der Zentren des Bauernkrieges im Reich, denn der Aufstand der Bauern war eng mit der geistigen Aufbruchstimmung während der Reformation verbunden. Sowohl der thüringische Adel als auch Luther distanzierten sich aber schnell von den Forderungen der Bauern. Die Aufständischen - von Thomas Müntzer geführt - wurden 1525 in einem blutigen Gemetzel bei Frankenhausen vom fürstlichen Heer geschlagen. Mehr als 5 000 Bauern sollen diesem Massaker zum Opfer gefallen sein.

Dynastische und erbrechtliche Konflikte wurden in Thüringen weitaus seltener kriegerisch als durch die Aufteilung des jeweiligen Herrschaftsgebietes gelöst. Um 1700 lag der Höhepunkt staatlicher Zersplitterung. Es bestanden in Thüringen zehn Herzogtümer, zehn Herrschaften, vier Grafschaften, zum Erzbistum Mainz gehörten Erfurt und Teile des Eichsfeldes, selbständig waren die Freien Reichsstädte Mühlhausen und Nordhausen.

Diese aus heutiger Sicht wenig überschaubare Staats- und Teilungsgeschichte Thüringens war bis etwa 1800 keine ungewöhnliche Erscheinung im Deutschen Reich. Das Gebiet, das wir heute als Thüringen bezeichnen, bestand um 1850 aus dem Großherzogtum Sachsen-WeimarEisenach, dem Herzogtum Sachsen-Meiningen, dem Herzogtum Sachsen-Altenburg, dem Herzogtum Sachsen-Coburg und Gotha, dem Fürstentum SchwarzburgRudolstadt, dem Fürstentum Schwarzburg-Sondershausen, dem Fürstentum Reuß älterer Linie, dem Fürstentum Reuß jüngerer Linie. 1802/14 fielen Erfurt und das Eichsfeld sowie Mühlhausen und Nordhausen an Preußen. Weiterhin konnte Preußen 1815 Gebiete (Suhl, Schleusingen, Langensalza u. a.) erwerben, die ursprünglich zu dem mit Napoleon verbündeten Königreich Sachsen gehört hatten. Der Kreis Schmalkalden gehörte bis 1866 zum Kurfürstentum Hessen, bevor er ebenfalls an Preußen fiel.

Obwohl die thüringischen Staaten auf ihrer Souveranität bestanden, schufen sie aber auch gemeinsame Behörden und Einrichtungen. 1558 wurde die Universität Jena feierlich eröffnet, die über Jahrhunderte gemeinsamer Besitz der ernestinischen Einzelstaaten blieb und die sich bewusst als protestantisch geprägte Lehr- und Forschungsanstalt verstand.

Der Kleinstaaterei standen interessante und zum Teil einzigartige kulturelle Leistungen gegenüber. Herzog Ernst der Fromme von Sachsen-Gotha und Altenburg (1601 bis 1675) gelang mit dem Schulmethodus Andreas Reyhers 1642 eine bahnbrechende Reform des Schulwesens. Hier wurde der Schulbesuch für alle Mädchen und Jungen im Herzogtum - erstmals in Deutschland - zwingend vorgeschrieben. Europäische Bedeutung erlangte das Herzogtum Sachsen-Weimar-Eisenach. Herzog Carl August gelang es, Weimar und Jena zu literarischen und philosophischen Zentren Europas zu machen. Mit Friedrich Schiller, Johann Wolfgang Goethe und Johann Gottfried Herder arbeiteten die wichtigsten Literaten des ausgehenden 18. und frühen 19.Jahrhunderts an einer Kunstrichtung, die man später die »Weimarer Klassik« nannte. Aber nicht nur in Weimar florierten Kunst und Kultur, auch an anderen Fürstenhöfen umgaben sich die Regierenden mit Künstlern und Philosophen oder nahmen am künstlerischen Leben selbst teil. Herzog Georg II. von Sachsen-Meiningen spielte Theater und reiste mit seiner Truppe durch ganz Europa. Seinem künstlerischen Konzept nach sollte sich die Regie und die Form der Aufführung an dem gespielten Stück und an den Absichten des Autors orientieren.

Humanismus und Reformation führten zu einem wirtschaftlichen und kulturellen Aufschwung, der sich in einer ebenso dichten wie vielfältigen Struktur zeigte. In Thüringen waren sowohl kulturelle als auch wirtschaftliche Ballungszentren unbekannt; es herrschte eine ausgeglichene Struktur als Folge der Kleinstaaterei vor. Auch wenn heute Jena und Weimar am bekanntesten sind, so blieben literarische, moralische und intellektuelle Bewegungen nicht nur auf diese Städte beschränkt. Es entstanden viele kleine, untereinander verbundene kulturelle Zentren, die weniger von kleinstaatlicher Enge als von Offenheit nach außen geprägt waren. So wirkten Ende des 18. und Anfang des 19.Jahrhunderts die Pädagogen, Philanthropen und Sozialreformer Salzmann und GutsMuths in Schnepfenthal, Nonne in Hildburghausen, Falk in Weimar und Fröbel in Keilhau und Blankenburg. Bedeutende Verleger ließen sich in Weimar (Bertuch), Jena (Frommann), Gotha (Perthes), Altenburg (Brockhaus) und Hildburghausen (Meyer) nieder.

Thüringen wurde in den 1830er und 40er Jahren an Zollvereine und das frühe deutsche Eisenbahnnetz angeschlossen und im 19.Jahrhundert zu einer der führenden deutschen Industrieregionen mit ausgedehnten Exportbeziehungen. In Jena entstand seit den 1870er Jahren ein vor allem von Ernst Abbe geprägtes, weltweit einzigartiges industrielles, wissenschaftliches, kulturelles und sozialreformerisches Innovationszentrum der Feinmechanik/Optik (Zeiss, Schott). Die thüringischen Kleinstaaten überlebten die europäische Neuordnung unter Napoleon und die deutsche unter Bismarck (1866/71) weitgehend unbeschadet. Auch wenn die Fürsten in Meiningen und Greiz der deutschen Reichseinigung ablehnend gegenüberstanden, so trieb doch die meisten Fürsten die Sorge um ihre Existenz in einen stabilen Staatenbund, den die Reichsgründung versprach.

Die Jahre 1871 bis 1918 waren von politischer Stabilität geprägt, aber auch wirtschaftlich konnte Thüringen von der Reichseinheit profitieren. Die vorwiegend klein- und mittelständischen Handwerks- sowie Industrieunternehmen nahmen einen Teil der in der Landwirtschaft aufgrund von Rationalisierungsmaßnahmen freigesetzten Arbeitskräfte auf. Der Lebensstandard der Bevölkerung stieg langsam, aber kontinuierlich.

Revolutionäre Veränderungen traten erst im Jahr 1918 ein. Auch in den verschiedenen thüringischen Staaten kam es zu Unruhen in der Bevölkerung, die im Sturz der regierenden Fürsten gipfelten. Allerdings fiel die Absetzung meist wenig spektakulär - mit Ausnahme in Gotha - aus. Durchweg dankten die Fürsten formell ab und übergaben die Regierungsgeschäfte an sozialdemokratische oder an bürgerlich-sozialdemokratische Regierungen. Mit diesem Einschnitt war der Weg für eine grundsätzliche Landesreform geebnet, die schon seit dem 19.Jahrhundert immer wieder gefordert worden war.

Zur Diskussion standen ein «kleinthüringischer« Zusammenschluss ohne die preußischen Gebiete und der dazugehörenden Stadt Erfurt oder eine «großthüringische« Lösung, die auch das zu Preußen gehörende Land einbezog. Nach heftigen Debatten wurde das Land Thüringen ohne Einbeziehung preußischer Territorien geschaffen. Zum 1.Mai 1920 schlossen sich folgende Staaten zum Freistaat Thüringen zusammen: Freistaat Sachsen-Weimar-Eisenach, Freistaat Sachsen-Meiningen, Freistaat Sachsen-Altenburg, Freistaat Gotha, Freistaat Schwarzburg-Rudolstadt, Freistaat Schwarzburg-Sondershausen, Volksstaat Reuß (ab 1919 als Union der beiden reußischen Landesteile). Coburg schloss sich nach einem Volksentscheid Bayern an.

Erstmals war es in der Geschichte Thüringens zu einer weitgehenden territorialen Einheit gekommen. Am 20.Juni 1920 fanden die ersten Landtagswahlen statt, die eine knappe Mehrheit der bürgerlichen Parteien gegenüber SPD und USPD erbrachten. Doch am 10. November 1920 wurde Arnold Paulssen zum Vorsitzenden des Staatsministeriums, bestehend aus einer Koalition der SPD mit der bürgerlichen DDP (Deutsche Demokratische Partei), gewählt. Mit diesem Schritt stellte sich auch die Frage nach einem angemessenen Wappen für das Land. In einem Gesetzentwurf vom 18.Januar 1921 schlug die Landesregierung als Wappen sieben silberne Sterne auf rotem Grund vor. Dies sollte das Symbol der Vereinigung der sieben Staaten im Land Thüringen sein. Aber auch auf den Löwen der Landgrafen von Thüringen wurde zurückgegriffen. Er sollte «halbiert« (heraldisch: wachsend) auf den Schild aufgesetzt werden. Letztere Ergänzung fand aber im Landtag keine Mehrheit. Im Gesetz vom 7. April 1921 hieß es:» Das Wappen des Landes Thüringen bilden sieben silberne Sterne auf rotem Grund.«

Das Land Thüringen teilte das politische Geschick der Weimarer Republik. Wirtschaftliche Krisen und die damit verbundenen sozialen Spannungen sowie heftige politische Konflikte, vor allem der Kapp-Putsch und die Reichseingriffe von 1920 und 1923, bestimmten das öffentliche Leben. Auf Landesebene kam keine breite regierungsfähige politische Mehrheit zustande. Die Koalitionsregierungen Arnold Paulssen (aus DDP, SPD) und August Fröhlich (aus SPD, USPD, später KPD) scheiterten. In den Landtagswahlen vom Februar 1924 errangen die rechtsextremen »völkischen« Gruppen einen beträchtlichen Wahlerfolg. Eine Parteienkoalition unter dem Namen »Thüringer Ordnungsbund« hielt als einzige die vorgesehene dreijährige Legislaturperiode durch. Die Landespolitik trug aber stark restaurative Züge. Das Bauhaus wurde aus Weimar vertrieben und musste sich in Dessau ansiedeln. In dieser Atmosphäre konnte die NSDAP ihren Stimmenanteil bei den Landtagswahlen immer weiter steigern: 1930 trat sie mit zwei Vertretern in die vom Landbundpolitiker Erwin Baum geführte Landesregierung ein. Wilhelm Frick (ab 1933 Reichsinnenminister) besetzte das Ressort des Innen- und des Volksbildungsministers. Im Juli 1932 kam es wiederum zu vorgezogenen Landtagswahlen, die zu einer Koalitionsregierung zwischen NSDAP und Thüringer Landbund führten. Zum leitenden Staatsminister wurde Fritz Sauckel gewählt.

Die Nationalsozialisten wollten ihr neues Regime auch optisch unter Beweis stellen, und so schufen sie ein neues Landeswappen, das das sächsische Rautenkranzwappen der ernestinischen Länder, den kaiserlichen Doppeladler der Schwarzburger, den reußischen Löwen, die Henneberger Henne vereinte, belegt mit dem achtfach von Silber und Rot quergestreiften Löwen in Blau, der ein goldenes Hakenkreuz darbrachte. Das neue, ideologisierte Wappen wurde auch spöttisch «Thüringer Tiergarten« genannt.

Die Herrschaft der Nationalsozialisten in Thüringen zeichnete sich wie im übrigen Deutschland durch Einschüchterung und Terror gegenüber andersdenkenden Menschen aus. Fritz Sauckel bestimmte als Gauleiter, Reichsstatthalter (1933), Reichsverteidigungskommissar (1939) und schließlich als Generalbevollmächtigter für den Arbeitseinsatz im Reich (1942) das politische Leben. Zwar engte die NS-Führung in Berlin die landespolitischen Kompetenzen stark ein. Durch das Gesetz über den Neuaufbau des Reiches vom 30.Januar 1934 wurde der zuvor gleichgeschaltete Landtag aufgelöst und wurden alle Hoheitsrechte des Landes auf das Reich übertragen. Die Landesbehörden wurden damit zum Vollzugsorgan der Berliner Ministerien. Aber um so mehr wuchsen durch den Ausbau der Reichs- und Kriegsverwaltung die regionalen Aktionsmöglichkeiten skrupelloser NSFunktionäre vom Schlage Sauckels.

Der wirtschaftliche Aufschwung in der zweiten Hälfte der dreißiger Jahre wurde vorwiegend von der Nachfrage der hitlerschen Aufrüstung getragen. Große Teile der thüringischen Industrie produzierten für den Wehrmachtsbedarf. Militärisch genutzt werden sollten auch die Autobahnen Berlin - München - Breslau - Frankfurt, die durch Thüringen führten, aber nicht ganz vollendet wurden. 1937 wurden die ersten Gefangenen ins Konzentrationslager Buchenwald bei Weimar eingeliefert, wo Menschen willkürlich gequält und ermordet wurden. Zu einer starken Erweiterung der Zwangsarbeit kam es ab 1943, als Teile der kriegswirtschaftlichen Produktion in die Mitte Deutschlands verlegt wurden, weil hier die Produktionsstandorte vor alliierten Bombenangriffen sicherer waren. Vorrang hatte der Bau von Stollensystemen bei Nordhausen und Kahla durch Gefangene, wo Raketenwaffen und Jagdflugzeuge produziert wurden. Ohne Rücksicht auf das Leben der eingesetzten Gefangenen aus den Konzentrationslagern wurden in kurzer Zeit die Erdarbeiten fertiggestellt. Kriegshandlungen fanden in Thüringen kaum statt, allerdings wurden u. a. die Städte Nordhausen und Gera gegen Ende des Krieges schwer von alliierten Luftangriffen getroffen.

Nach der Befreiung Thüringens durch die Amerikaner Mitte April 1945 sollte ein demokratischer Neubeginn im Land erfolgen. Schon 1944 waren die preußische Provinz Sachsen geteilt und der Regierungsbezirk Erfurt sowie der Kreis Schmalkalden faktisch als selbständige Provinz Fritz Sauckel übertragen worden. 1945 wurden diese Gebiete auch juristisch ins Land Thüringen eingegliedert. Damit war die wichtigste Voraussetzung geschaffen, um alle Territorien einheitlich zusammenzufassen. Der von den Amerikanern eingesetzte Regierungspräsident Hermann Brill sprach sich zunächst für die Ü:bernahme des thüringischen Wappens aus Weimarer Zeit aus. Nach dem Einmarsch der Roten Armee und dem damit verbundenen vertragsgemäßen amerikanischen Rückzug wurde Rudolf Paul durch die Sowjetische Militäradministration als Ministerpräsident eingesetzt. Im August 1945 erschien das Gesetz, das das neue Wappen Thüringens benannte: Ein in der Urzeichnung goldener Löwe umgeben von nun acht silbernen Sternen. Der achte Stern stand für das preußische Erfurt. 1950 wurde Erfurt erstmals in der Geschichte Hauptstadt Thüringens.

In der »Ä:ra Paul« (1945/47) ging das Land Thüringen in vieler Hinsicht rechtsstaatliche, von der Sowjetischen Besatzungszone insgesamt abweichende Reformwege, unterhielt auch enge zonenübergreifende Kontakte vor allem nach Hessen, Bayern und in die britische Zone. Doch unterbanden die Besatzungsmacht und die Berliner SED-Führung all diese Ansätze. Der Ministerpräsident floh 1947 in die amerikanische Zone. Im Oktober 1946 erreichte die SED gemeinsam mit der von ihr beherrschten »Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe« bei den Landtagswahlen die Mehrheit der Sitze. Im Wahlkampf hatte die Sowjetische Militäradministration in Thüringen (SMATh) die SED massiv bei der Zuteilung von Druckpapier und bei den Veranstaltungsorten bevorzugt. Schon am 20Dezember 1946 verkündete der Landtag eine neue Verfassung für das Land Thüringen. Das Landesparlament aber war von Anfang an einem starken Kompetenzverlust ausgesetzt. Alle wichtigen Entscheidungen trafen in Berlin die Sowjetische Militäradministration, die Deutsche Wirtschaftskommission (DWK) und später die DDR-Bürokratie. Der Landespolitik blieb lediglich, die Beschlüsse zu billigen und auszuführen. Als Konsequenz dieser Entmachtung wurde das Land Thüringen im Rahmen des »Aufbaus des Sozialismus«, wie es die SED nannte, 1952 in drei Bezirke unterteilt: Erfurt, Gera, Suhl. Mit dieser Auflösung wurde auch das Wappen abgeschafft. Die Verstaatlichung der Industrie, die Zwangskollektivierung der Landwirtschaft und die Ü:berwachung der Bevölkerung sowie die Unterdrückung andersdenkender Menschen fiel weitgehend in die Jahre, in denen Thüringen de facto nicht mehr existierte.

Eine Forderung der Demonstranten des Jahres 1989 war unter anderem die Wiedereinrichtung eines Landes Thüringen und die damit verbundene Auflösung der Bezirke. Diesem Wunsch kam man mit dem Ländereinführungsgesetz vom 22.Juli 1990 entgegen. Am 14. Oktober1990 wurde das Bundesland Thüringen durch die Zusammenlegung der Bezirksterritorien Erfurt, Gera und Suhl, zuzüglich der Kreise Altenburg, Artern und Schmölln neu gebildet. Am gleichen Tag fand die erste Wahl zum Thüringer Landtag mit einer Wahlbeteiligung von 71,69 Prozent statt. Der Landtag konstituierte sich in seiner ersten Sitzung am 25. Oktober 1990. Heute umfasst der Freistaat Thüringen 16 175 Quadratkilometer. Die Bevölkerungszahl betrug am 31.Dezember 1992 2 546 000 Einwohner. Die wichtigsten Städte sind Erfurt (203 000 Einwohner), Gera (125000), Jena (100000), Weimar (59000), Suhl (53 000) und Gotha (53 000). Bekannt ist Thüringen auch durch seine reizvolle Landschaft, vor allem den Thüringer Wald. Nach wie vor ist Thüringen eine Region, die sich durch Klein- und Mittelbetriebe auszeichnet, es gibt lediglich einige Großunternehmen in Jena, Erfurt, Eisenach. Mit der Verfassung des Freistaats Thüringen vom 25. Oktober 1993 hat der Thüringer Landtag der Bevölkerung ein Gesetz vorgelegt, das am 16. Oktober 1994 von der thüringischen Bevölkerung in einem Plebiszit bestätigt wurde.

Literatur:
Geschichte Thüringens. Hrsg. Hans Patze, Walter Schlesinger. 6 Bde. Köln na. 1967-1984. - Kleinstaaten und Kultur in Thüringen vom 16. bis 20.Jahrhundert. Hrsg. Jürgen John. Weimar u. a. 1994. - Peter Heß. Das Thüringer Landeswappen. (Thüringen: Blätter zur Landeskunde). 3. verb. Aufl. Arnstadt 1993. - Ulrich Heß, Geschichte Thüringens 1866-1914, Weimar 1991. - Schriften zur Geschichte des Parlamentarismus in Thüringen. Heft 1-3. Jena 1992/93.