Schleswig Holstein


Das schleswig-holsteinische Landeswappen hat die Form eines zweifeidrigen Schildes. Die eine Hälfte zeigt auf goldenem Grund zwei blaue, rot bezungte, schreitende, nach innen gewandte Löwen - seit dem Mittelalter die Wappentiere des Herzogtums Schleswig (seit 1182, eigenes Herzogssiegel seit 1245). Sie gehen auf die drei Löwen des dänischen Königswappens zurück. Um die Lebensabhängigkeit Schleswigs von Dänemark zum Ausdruck zu bringen, wurde - wie vielfach im Mittelalter -eine sogenannte »Wappenminderung« vorgenommen. Hieraus erklärt sich die Reduzierung von drei auf zwei Löwen.

Die andere Hälfte zeigt auf rotem Grund ein silbernes Nesselblatt - das Wappenzeichen Holsteins, dessen Entstehungsgeschichte in der heraldischen Forschung lange umstritten war. Nach der ersten Deutung wird von einer Identität zwischen dem Blatt der Nessel und dem des Christdorns oder Hülsenbusches (Ilex aquifohum) ausgegangen, der im Volksmund nur »Hulst« oder »Holst« genannt wurde, was angeblich etwas mit der Herausbildung des Namens »Holstein« zu tun haben soll. Indes, ein Blick ins etymologische Lexikon lehrt, dass es irgendeine Gleichsetzung zwischen Hülsenbusch und Nesselpflanze nie gegeben hat - weder im Volksmund, noch in der Hochsprache. Die Deutung, die sich durchgesetzt hat, besagt, dass es sich bei dem Nesselblatt nicht um den Teil einer Pflanze, sondern um das Innenfeld eines gezackten roten Schildbeschlages handelt, wie ihn das Herrschaftsgeschlecht der Schauenburger (Schaumburger) in seinem Siegel führte. Diese wurden zu Beginn des 11.Jahrhunderts Grafen von Holstein.

Um sich nun demonstrativ und gewissermaßen auch heraldisch augenfällig von den Gebietsansprüchen Dänemarks abzusetzen, das gleichfalls Rechte auf Holstein geltend machte, tauschten die Schauenburger, die bis dahin einen Löwen im Wappen geführt hatten, diesen gegen den gezackten Schildrand aus, dessen Innenfeld später zum »Nesselblatt« umgedeutet wurde, weil es einem Nesselblatt ähnlich sah.

Die Vereinigung der beiden, den Herrschaftsantagonismus um Schleswig und Holstein zum Ausdruck bringenden Wappen in der Form des Schildes auf einer Fläche fand zuerst unter Gerhard VI. von Schauenburg nach seiner Belehnung mit dem Herzogtum Schleswig im späten 14.Jahrhundert statt. Er führte die Löwen und das Nesselblatt zunächst auf viergeteiltem Felde, und zwar im ersten und vierten die beiden rechts gewendeten schleswigschen Löwen, im zweiten und dritten das Nesselblatt für Holstein. In den Wappen und Siegeln seiner drei Söhne und Nachfolger - der letzten Abkommen des Schauenburger Geschlechts, die in einer Person Herzog von Schleswig und Graf von Holstein waren - wird die gleiche Anordnung beibehalten, ebenso auf der Privilegienlade der schleswig-holsteinischen Ritterschaft von 1504, die in der Mitte allerdings noch zusätzlich durch ein Herzschild mit dem Schwan von Stormarn versehen war.

Das zweigeteilte (»gespaltene«) Wappen, so wie es das Bundesland Schleswig-Holstein seit 1948 offiziell verwendet, ist erstmals anhand von Ende des 17./Anfang des 18. Jahrhunderts gebräuchlichen Behördenstempeln nachweisbar. Bewusst und gezielt wurde der zweifeldrige Schild in der Zeit der schleswig-holsteinischen Erhebung 1848/49 verwendet, um auf diese Art und Weise die unverbrüchliche Zusammengehörigkeit der »up ewig ungedeelten» Herzogtümer zum Ausdruck zu bringen. Die Truppenteile der schleswig-holsteinischen Armee trugen den zweiköpfigen deutschen Reichsadler am Helm, auf dessen Brust befand sich unter der Herzogskrone ein gespaltener Schild, der auf seiner rechten Seite die nach wie vor für Schleswig schreitenden Löwen und auf seiner linken das holsteinische Nesselblatt präsentierte.

Durch diese Verbindung zwischen Wappen und Reichsadler wurde heraldisch sinn- und augenfällig die nationale Orientierung der beiden Herzogtümer nach Deutschland kundgetan. Preußen, das das Land zwischen den Meeren 1866 annektierte, machte Löwen und Nesselblatt mit einer kleinen Abänderung 1891 zum Wappen seiner neuen Provinz: Im Stile der sogenannten »Allianzwappen« ließ man die schleswigschen Löwen nicht mehr nach außen, sondern nach innen marschieren. Das Provinzialwappen wurde auch, zusammen mit einem Feld für das Herzogtum Lauenburg dem großen preußischen Staatswappen hinzugefügt.

Am 30.Juli 1928 genehmigte das preußische Staatsministerium hinsichtlich der Hoheitszeichen und Siegel der zum Bereich des schleswig-holsteinischen Provinzialverbandes gehörenden Behörden das Wappen, das rechts in Gold die beiden blauen Löwen und links in Rot das weiße Nesselblatt zeigt. Der seit den sechziger Jahren des 19.Jahrhunderts oben in der Mitte für Lauenburg eingefügte Keil mit dem rechts gewendeten silbernen Pferdekopf wurde nicht wieder aufgenommen, weil Lauenburg zu dem Zeitpunkt noch nicht zum Geschäftsbereich des schleswig-holsteinischen Provinzialverbandes gehörte. Als dieser Zustand später geändert wurde, beließ man das Wappen aber so, wie es nun einmal war. Das »Gesetz über die Hoheitszeichen des Landes Schleswig-Holstein vom 18.Januar 1957« bestätigte das Landeswappen in der vorliegenden Form. Allerdings ist hier statt von einem weißen von einem silbernen Nesselblatt die Rede; Silber und Weiß sind in der Heraldik gleichbedeutend.

Vieles von dem, was in diesem kurzen entstehungsgeschichtlichen Abriss zur Heraldik zusammengefasst wurde, kann gleichzeitig als Anhaltspunkt und Einführung in die politische Geschichte Schleswig-Holsteins gelten. Jm Land zwischen den zwei Meeren, das die territoriale Brücke zwischen Skandinavien und Mitteleuropa bildet, sind sich seit Jahrhunderten zwei Völker, zwei Kultur- und zwei Rechtskreise begegnet, friedlich und kriegerisch.

So klein und schmal das Gebiet zwischen Nord- und Ostsee auch sein mag, so vielfältig sind seine Landschaften und Siedlungsformen. Hügelland und Seenplatten, dann sich tief einschneidende Förden im Osten, der siedlungsarme Geestrücken in der Mitte und schließlich fruchtbares Marschenland im Westen - dieser geomorphologischen Dreiteilung entsprach praktisch bis an die Schwelle des 2C.Jahrhunderts eine sich von der Ost- zur Nordseeküste verändernde, von der adligen Gutsherrschaft zum freien Bauerntum reichende Bevölkerungsform. Politisch und national (Auseinandersetzung zwischen Deutschen und Dänen) bildete die Eider die eigentliche Grenzscheide, die heute gewissermaßen von Norden und Süden »überwachsen« und in dieser Funktion ausgelöscht worden ist.

Noch bis 1846 hatte Schleswig nie einer deutschen Gesamtorganisation angehört, wohingegen Holstein bis 1803/1806 ein Glied des Heiligen Römischen Reiches deutscher Nation und nach 1815 des Deutschen Bundes war. Trotzdem steht über beiden Territorien seit dem 4. April 1460 der berühmte Satz: »dat se bliven ewich tosamende ungedelt«. (Ripener Freiheitsbrief und Kieler Urkunde, die sogenannte »tapfere Verbesserung«). Mit der Wahl König Christians I. von Dänemark zum Landesherrn von Schleswig und Holstein verpflichtete dieser sich und seine Erben nämlich auf die Unteilbarkeit beider. Dieses war der letzte Ausweg, den der schleswig-holsteinische Rat nach dem Tode des letzten Schauenburgers gesehen hatte: die dynastische Verbindung des deutschen Reichslehens Holstein (seit 1474 Herzogtum) mit der dänischen Krone; eine fürwahr paradoxe Lösung, die gleichwohl aber die Verschmelzung von Verwaltung und Rechtswesen mit Dänemark verhindern und insgesamt die weitere Entwicklung der nächsten 400 Jahre bestimmen sollte. Gesetzgebung und Besteuerung wurden auch nach 1460 nördlich und südlich der Eider gleich gehandhabt.

Die folgenden Jahrhunderte sind vom Aufstieg eines Hauses geprägt: Gottorf. Es erwarb riesige Besitztümer und richtete 1665 in Kiel sogar eine eigene Akademie zur Förderung der Wissenschaften und Künste ein. Sie war die Keimzelle der heutigen Landesuniversität, die nicht nur mit ihrem Klinikum und dem ihr angeschlossenen Weltwirtschaftsinstitut inzwischen über einen überregionalen und internationalen Ruf verfügt.

Der Herrschaftssitz der Gottorfer war die Stadt Schleswig. Das Schloss, das sie sich dort bauten, gehört zu den eindrucksvollsten Gebäuden im ganzen Lande. Es beherbergt heute das Museum für Vor- und Frühgeschichte (Nydam-Boot, Moorleichen) sowie das Landesmuseum. Ü:berhaupt finden sich rund um die Stadt an der Schlei die wohl »historischsten« Flecken Schleswig-Holsteins: Hier hatten die Wikinger im Mittelalter den Handelsplatz Haithabu begründet (ein neues, architektonisch der Landschaft angepasstes Museum präsentiert die wichtigsten Funde), und vor den Toren der Stadt sind Reste des Danewerks erhalten, das einst als die südliche Verteidigungslinie des dänischen Königreichs gedacht war.

Der durch den Machtantagonismus zwischen Schweden und Rußland im Ostseeraum ausgelöste Große Nordische Krieg (1700-1721) war der Anfang vom Ende Gottorfs. Das kleine Herrscherhaus wurde praktisch zwischen den um das dom inium maris baltici ringenden europäischen Großmächten der frühen Neuzeit zerrieben, teilweise gingen die Frontlinien und Interessensphären Karls XII. und Peters des Großen mitten durch die beiden Herzogtümer. Zwar bestieg noch der letzte Gottorfer - ein Enkel des großen Zaren - als Peter III. den russischen Thron, aber das Glück war nur von kurzer Dauer. Vom ausgehenden 18.Jahrhundert an wurden die beiden Herzogtümer wieder Teil des dänisch-norwegischen Gesamtstaates, ohne jedoch verwaltungsmäßig in ihn eingegliedert zu sein.

Von einem deutsch-dänischen Gegensatz in und um Schleswig und Holstein kann erst mit dem Beginn des 19.Jahrhunderts die Rede sein, und auch hier haben wir es nicht mit einem singulären oder regionalen Spezifikum zu tun, sondern mit dem Heraufdämmern des Zeitalters der Nationalstaaten, das sich überall in Europa »mit der Notwendigkeit eines Naturgesetzes« (Alexander Scharff) vollzog. Gleichwohl waren die Folgen auch in diesem Falle fatal. Die Parolen der deutsch- und dänischgesonnenen Schleswig-Holsteiner (»Schleswig bis zur Königsau« gegen »Dänemark bis zur Eider«) waren miteinander unvereinbar. Es kam zum Waffengang.

1846/48 benutzte das dänische Königshaus eine Erbfolgefrage, um das Herzogtum Schleswig dauerhaft an sich zu binden. Maßgeblich hiergegen richtete sich die Erhebung Reventlows, Beselers und Olshausens, die zunächst von Preußen unterstützt, dann aber ihrem Schicksal überlassen wurde. Als König Christian IX~ allerdings mit der sogenannten »Novemberverfassung« des Jahres 1863 eine endgültige Einverleibung Schleswigs in Dänemark anstrebte, rief er mit Preußen und Ö:sterreich die beiden Signatar- und Führungsmächte des Deutschen Bundes auf den Plan. Sie verlangen ultimativ die Zurücknahme der Verfassung. Christian lehnt ab. 1864 unterliegt das dänische Heer der preußisch-österreichischen Ü:bermacht. Bereits zwei Jahre später zerbricht diese »Interessengemeinschaft«, nicht zuletzt wegen der Schleswig-Holstein-Frage. Die Ö:sterreicher werden bei Königgrätz vernichtend geschlagen. Am 12.Januar 1867 werden die beiden Herzogtümer sowie das bis dahin nicht zu Holstein gehörige Lauenburg preußische Provinz. Der seit 1460 gültige Rechtszustand hatte sein Ende gefunden.

Eine wahrhaft revolutionär zu nennende Umgestaltung setzte ein. Allein durch Bismarcks Verordnung »die Organisation der Kreis- und Distriktbehörden betreffend« wurden die beiden vormaligen Herzogtümer in 20 Verwaltungseinheiten völlig neu aufgegliedert, die, von wenigen Ausnahmen abgesehen (Groß-Hamburg-Gesetz von 1937), praktisch bis zur Gebietsreform der Jahre 1969/70 Bestand hatten. Die vielleicht augenfälligste Transformation aber vollzog sich in der Stadt Kiel, die in einer regelrechten demographischen Explosion zum eigentlichen Zentrum der neuen Provinz heranwuchs. 1871, als Wilhelm I. sie zum Reichskriegshafen ernannte, lebten in ihr kaum mehr als 30 000 Bürger; 1910 hatte sich diese Zahl auf 210000 vervielfacht. Maßgeblich zu diesem Aufschwung trug die Eröffnung des zunächst nach Wilhelm I. benannten Nord-Ostsee-Kanals (1895) bei, eine der meistbefahrenen Wasserstraßen der Welt.

Die Dänen unternahmen nach den beiden Weltkriegen ihre letzten Offensiven zur Wiedergewinnung von Schleswig; nach dem Zweiten mit Speck und Butter, nach dem Ersten in Form einer Abstimmung, die von den Westmächten im Versailler Vertrag festgelegt worden war. Sie erbrachte die Abtrennung Nordschleswigs zugunsten des Königreichs, beließ aber Südschleswig mit dem besonders heiß umkämpften Flensburg bei Deutschland. Seither existiert nördlich und südlich der Grenze eine deutsche bzw. dänische Minderheit. Deren Rechte wurden mit der »Kieler Erklärung« von 1949 und den sogenannten Grundsatzerklärungen von 1955 dauerhaft kodifiziert und wechselseitig anerkannt. Inzwischen sind die Tage des Grenzkampfes und des mehr als ein Jahrhundert währenden nationalen Gegensatzes fast vergessen. Das Verhältnis zwischen Deutschen und Dänen ist nicht nur praktisch entkrampft und störungsfrei, sondern die Minderheitenregelung gilt geradezu als Modellfall für ganz Europa.

Mit der Auflösung Preußens durch die Besatzungsmächte (1947) wurde Schleswig-Holstein zunächst zum »Land« und ab 1949 mit der Begründung der Bundesrepublik Deutschland zum nördlichsten Bundesland des neu entstandenen Staates. Das Land zwischen den Meeren gehörte zu denjenigen deutschen Territorien, die die größten Nachfolgelasten des Zweiten Weltkriegs zu tragen hatten. Vor allen anderen ist hier die Aufnahme und Eingliederung der Heimatvertriebenen zu nennen, deren Zahl zeitweise die der einheimischen Bevölkerung übertraf. Dass es dabei auf beiden Seiten zu erheblichen Problemen, Entbehrungen und Verzichten kam, ist auch aus der historischen Rückschau nicht zu verschweigen. Inzwischen ist aber eine Integration gerade dadurch geglückt, dass die Heimatvertriebenen nicht an der Bewahrung ihrer Herkunft und Kultur gehindert wurden.

Eine politische Wirklichkeit ist das Land Schleswig-Holstein seit 500 Jahren, auch wenn es lange um seine geographisch und territorial weitgehend bereits vorgegebene Form wie auch um seine staatsrechtliche Zugehörigkeit zu Deutschland gerungen hat. Seit der Gebietsreform 1969/1970 ist es in 12 Landkreise - Dithmarschen, Flensburg-Land, Herzogtum Lauenburg, Nordfriesland, Ostholstein, Pinneberg, Plön, Rendsburg-Eckernförde, Schleswig, Segeberg, Steinburg und Stormarn - und vier kreisfreie Städte - Flensburg, Kiel, Lübeck und Neumünster - eingeteilt. Das Land zählte Anfang 1994 2,614 Millionen Einwohner.

Schleswig-Holstein heute - das ist cm modernes Bundesland, dessen wirtschaftliches Gesicht immer noch von den Häfen, von Handel und Gewerbe sowie der um ihr Ü:berleben ringenden Landwirtschaft gekennzeichnet ist. Zunehmend öffnet es sich aber auch für zukunftsträchtige industrielle Ansiedlungen und für die Umwelt und Landschaft in ihrer Eigenart erhaltende Projekte in der Freizeit- und Tourismusbranche. Schleswig-Holstein ist von Kampen bis nach Travemünde und von Büsum bis nach Glücksburg eine Oase der Erholung für die Menschen aus der Bundesrepublik Deutschland und aller Welt. Es ist auf seine spezifisch nordische Art und Weise weltoffen und heimatverbunden zugleich.

Quelle: Klaus Kellmannl