Sachsen

   

Das sächsische Landeswappen und seine Geschichte
Das Wappen des Freistaats Sachsen besteht aus einem neunmal von Schwarz und Gold geteilten Schild, der heraldisch gesehen durch einen von rechts oben nach links unten verlaufenden grünen Rautenkranz überdeckt wird. Der Rautenkranz besteht aus einem Balken, der am oberen Rand mit vier stilisierten Blättern verziert ist.

Der Ursprung
Der Ursprung dieses Wappens reicht zurück in die Zeit des Mittelalters und ist mit der Dynastie der Askanier verbunden. Dieses etwa seit dem Jahre 1000 nachweisbare deutsche Hochadelsgeschlecht, welches im 11. Jahrhundert das Gebiet zwischen Harzvorland und Fläming beherrschte, nannte sich zeitweilig Grafen von Ballenstedt, nach einer von ihnen um 105C errichteten Burg. Im Jahre 1180 wurde das alte Stammesherzogtum Sachsen aufgeteilt, wobei der Askanier Bernhard III. das Gebiet an der unteren Elbe um Lauenburg erhielt, an dessen Besitz auch die Würde eines Herzogs von Sachsen haften blieb. Bernhard III. führte als Familienwappen den sogenannten Ballenstedter schwarz-goldenen Balkenschild. Sein Sohn, Albrecht 1., begründete bald darauf die Wittenberger Linie des Grafengeschlechts der Askanier, die als Herzöge Gebiete an der mittleren Elbe um Wittenberg beherrschten.

Nach 1200 kam der Rautenkranz als zweites Wappenbild in das Hoheitszeichen der Wittenberger Linie. Obgleich sich mehrere Legenden um dessen Einführung ranken, war der Anlass die heraldische Unterscheidung der Herzöge von Sachsen-Wittenberg von der anhaltinischen Linie der Askanier. Die Verwendung des Rautenkranzes mag erfolgt sein, da die schnörkelhafte Formgebung dem damals in voller Blüte stehenden gotischen Architekturstil entsprach. Die blattartige Verzierung des Rautenkranzes erinnert an Schmuckwerk auf den Seiten gotischer Spitzgiebel. Durch die Goldene Bulle Karls TV. (1356) wurde die Kurwürde der Wittenberger Linie des askanischen Geschlechts zugesprochen. Diese Linie starb jedoch im Jahre 1422 im Mannesstamme aus.

Die Wettiner
Im Jahre 1423 erhielt der Meißner Markgraf Friedrich IV. (der Streitbare) aus dem Hause Wettin für seinen aktiven Kampf gegen die Hussiten von König Sigismund das Herzogtum Sachsen-Wittenberg übertragen. Damit wurde erstmals eine Verbindung zwischen dem Namen Sachsen und dem Territorium des heutigen Freistaates Sachsen hergestellt, welches hauptsächlich das historische Gebiet der Mark Meißen umfasst.

Im Jahre 1089 hatte Kaiser Heinrich IV. den Grafen Heinrich von Eilenburg aus dem alten Grafengeschlecht der Wettiner mit der Markgrafschaft Meißen belehnt. Das Wappen der Markgrafen von Meißen stellte einen schwarzen Löwen im goldenen Schild dar. Viele mittelalterliche Wappen aus wettinischen Herrschaftsgebieten zeigen neben dem meißnischen Löwen auch die zwei blauen Landsberger Pfähle im goldenen Schild. Die Markgrafschaft Landsberg gehörte zu den ältesten Territorien der Wettiner, so dass das Landsberger Blau-Gold wahrscheinlich die älteste Farbe der Familie ist und deshalb auch zu den Hausfarben der Wettiner wurde.

Bis Ende des 15.Jahrhunderts vergrößerten die Wettiner ihren Länderbesitz durch Kauf, Heiratspolitik und Waffengewalt so weit, dass sie über einen weitgehend geschlossenen Territorialstaat verfügten, der den mitteldeutschen Raum zwischen Harz, Fläming, Erzgebirge und Thüringer Wald einnahm.

Mit dem Herzogtum Sachsen-Wittenberg erhielt Friedrich der Streitbare die Kurwürde und die sächsische Herzogswürde, das Erzmarschallamt und das Amt eines Reichsvikars für die Teile des Reichs sächsischen Rechts. Mit der Kurwürde traten die Wettiner in den höchsten Adel des Reiches, in das Kollegium der sieben Kurfürsten ein, das nach der Goldenen Bulle den Kaiser wählte.

Die neue Kurwürde überstrahlte den bisherigen Rang als Markgrafen von Meißen, so dass sich noch im Verlauf des 15.Jahrhunderts der Name »Sachsen« für die Markgrafschaft Meißen durchzusetzen begann. Im Zusammenhang damit verdrängte auch das Wappen des Herzogtums Sachsen das der Markgrafen von Meißen, welches in goldenem Schild einen schwarzen Löwen zeigte, von der ersten Stelle.

Im Jahre 1485 wurden durch den Vertrag von Leipzig die wettinischen Länder im Augenblick größter territorial-politischer Entfaltung durch Kurfürst Ernst geteilt. Er selbst begründete die ernestinische Linie, sein Bruder Herzog Albrecht, der den meißnischen Teil der wettinischen Länder gewählt harte, die albertinische Linie der Wettiner. Albrechts Enkel, der albertinische Herzog Moritz, konnte 1547 die Ergebnisse der Leipziger Teilung teilweise rückgängig machen. Für seine Teilnahme am Kampf des Kaisers gegen den evangelischen Schmalkaldischen Bund erhielt er vom Kaiser auf Kosten des ernestinischen Vetters Johann Friedrich die Kurwürde, die Kurlande (Kurkreis um Wittenberg) und weitere Besitzungen. Die politische Geschichte Sachsens ist seit 1547 vorrangig die Geschichte des albertinischen Kursachsen. Im 17. und 18.Jahrhundert war dieses Kurfürstentum einer der mächtigsten Staaten des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation.

Das kursächsische Wappen von 1589 zeigte auf 12 Feldern die Wappen folgender Wettinischer Gebiete: Markgrafschaft Meißen, Herzogtum Sachsen, Pfalzgrafschaft Sachsen, Pfalzgrafschaft Thüringen, Grafschaft Orlamünde, Herrschaft Pleißenland, Markgrafschaft Landsberg, Burggrafschaft Altenburg, Burggrafschaft Magdeburg und Grafschaft Brehna. Die Mitte des Schildes wurde vom Herzschild mit den gekreuzten roten Marschallschwertern eingenommen, die auf das Amt des Erzmarschalls hinwiesen. Immer häufiger wurde jedoch nur noch das Wappen des Herzogtums Sachsen-Wittenberg verwandt. Die Zahl der Schildteilungen in diesem Wappen veränderte sich im Laufe der Jahrhunderte. So teilte man den Schild zeitweilig auch mit Gold beginnend (diese Schildteilung verwandten auch die ernestinischen Herzogtümer in Thüringen).

Augusteisches Zeitalter
Im Dreißigjährigen Krieg konnte der protestantische sächsische Kurfürst als Belohnung für sein Bündnis mit dem katholischen Kaiser die zu Böhmen gehörenden Markgrafschaften Ober- und Niederlausitz erwerben. Es war dies der letzte Landgewinn in der Geschichte Sachsens. Unter den sächsischen Kurfürsten Friedrich August 1. und Friedrich August II war Sachsen in Personalunion mit dem Königreich Polen verbunden und nahm Einfluss auf die europäische Politik. Der im Rang höhere Titel eines Königs von Polen erschien jetzt auch vor den kurfürstlich-sächsischen Siegelumschriften und das polnische Wappen mit der Krone an hervorragender Stelle. Im Augusteischen Zeitalter erlebte Sachsen einen gewaltigen kulturellen Aufschwung. Die wettinische Residenzstadt Dresden wurde unter dem als August der Starke bekanntgewordenen Kurfürsten Friedrich August 1. führende deutsche Kunst- und Kulturmetropole von europäischem Rang.

Der Siebenjährige Krieg brachte Sachsen eine langjährige preußische Besetzung und Ausplünderung. Bei Kriegsende im Jahre 1763 stand Kursachsen vor dem wirtschaftlichen Bankrott und verlor mit dem Wegfall der sächsisch-polnischen Personalunion nach dem Tode Friedrich August II. endgültig seine Stellung als mitteleuropäische Großmacht.

Das 19. Jahrhundert
Am 6. August 18C6 legte der habsburgische Kaiser Franz II. die deutsche Kaiserkrone nieder, womit die Existenz des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation endgültig beendet war. Der am Reichsgedanken festhaltende sächsische Kurfürst August III. führte sein Land zum Schutz vor der napoleonischen Eroberungspolitik an die Seite Preußens. Doch die preußisch-sächsische Armee erlitt im Oktober 1806 in der Doppelschlacht von Jena und Auerstädt eine vernichtende Niederlage gegen die französische Armee. Im Vertrag von Posen vom 11.Dezember 1806 nahm der sächsische Kurfürst die großzügigen Friedensbedingungen Napoleons an. Er trat dem Rheinbund bei und verpflichtete sich zum Kampf gegen Preußen. Dafür wurde das bisherige Kurfürstentum Sachsen zum Königreich erhoben. Am 20Dezember 1806 ließ sich der Kurfürst als Friedrich August 1. zum ersten König des Königreiches Sachsen proklamieren~ Neun Tage später bestimmte er durch Verordnung das neue Wappen seines Landes. Über dem alten Wappen des Herzogtums Sachsen-Wittenberg wurde die Königskrone angebracht.

Der bis zur Völkerschlacht bei Leipzig vom 16. bis 19. Oktober 1813 pflichtgetreu an der Seite Napoleons stehende sächsische König führte sein Land in die politische und militärische Katastrophe~ Im Ergebnis des Wiener Kongresses verlor Sachsen rund 58 Prozent seines Staatsgebietes und 42 Prozent seiner Einwohner - hauptsächlich an seinen Hauptrivalen, das Königreich Preußen. So wechselten der Thüringische Kreis, der Kurkreis Wittenberg, der östliche Teil der Oberlausitz und die gesamte Niederlausitz in preußischen Besitz. Das auf eine Fläche von knapp 15000 Quadratkilometer beschränkte Sachsen umfasste nur noch die alte Mark Meißen und einige kleine Nachbargebiete. Im wesentlichen blieb dieser territoriale Zustand Sachsens bis 1945 bestehen.

1815 wurde Sachsen Mitglied des Deutschen Bundes, innerhalb dessen es seine Souveränität wahren konnte. Im preußisch-österreichischen Hegemonialkrieg von 1866 stand Sachsen auf der Seite Österreichs und damit wiederum auf der Seite der Verlierer. Durch den 1867 erzwungenen Beitritt zu dem von Preußen beherrschten Norddeutschen Bund büßte Sachsen de facto seine Eigenstaatlichkeit ein. Seit 1871 verlor das Königreich Sachsen als Teilstaat des preußisch-deutschen Kaiserreichs weitere Souveränitätsrechte.

In der äußeren Form wurde das königlich-sächsische Wappen im 19.Jahrhundert mehrfach verändert. So erhielt es in den fünfziger Jahren einen Hermelinmantel umgelegt und wurde vom Ordensband der Rautenkrone umgeben. Im Jahre 1859 verfügte König Johann anlässlich

der Prägung neuer Ein-Taler-Stücke, für diese im Wappen den Mantel wegzulassen und statt dessen zwei nach außen blickende Löwen als Schildhalter hinzuzufügen. Unter das Wappen wurde ein Spruchband mit der sächsischen Devise »Providentiae memor« (der Vorsehung eingedenk) hinzugefügt. Diese Wappenvariante setzte sich jedoch bei den königlichen Ministerien und Behörden erst nach 1873 durch.

Königlich Sächsisches Majestätswappen
Im Jubiläumsjahr 1889 wurde durch Verordnung Nr.27 vom 7.Juni das Königlich Sächsische Majestätswappen (großes Staatswappen) eingeführt. Das Schild des großen Majestätswappens ist zweimal gespalten und dreimal geteilt und enthält auf 14 belegten Feldern die meist mit Tieren stilisierten Wappenbilder der einzelnen wettinischen Gebietsteile, darunter auch die von Besitzungen der ernestinischen Linie. Den Mittelpunkt bildet der den Besitz des Herzogtums Sachsen symbolisierende Herzschild. Dieser auf zwei Feldern von roter Farbe ruhende Schild ist von Schwarz und Gold neunmal geteilt, mit einem grünen Rautenkranz schrägrechts belegt und von einer Herzogskrone bedeckt. Im einzelnen verkörpern die Felder folgende Territorien:

1. Markgrafschaft Meißen (in Gold ein schwarzer Löwe), 2. Landgrafschaft Thüringen (in Blau ein von Silber und Rot siebenmal geteilter Löwe), 3. Pfalzgrafschaft Thüringen (in Schwarz ein goldener Adler), 4. Pfalzgrafschaft Sachsen (in Blau ein gekrönter goldener Adler), 6. Herrschaft Pleißenland (in Blau ein von Gold und Silber geteilter Löwe, 7. Vogtland (in Schwarz ein gekrönter goldener Löwe), 9. Grafschaft Orlamünde (in einem mit roten Herzen bestreuten goldenen Feld ein rotgekrönter schwarzer Löwe), 10. Markgrafschaft Landsberg (in Gold zwei blaue Pfähle), 11. Markgrafschaft Oberlausitz (in Blau eine goldene Mauer mit drei Zinnen), 12. Grafschaft Eisenberg (in Silber drei blaue Querbalken). Zwei Felder des gespaltenen Schildfußes enthalten noch die Wappen der Burggrafschaft Altenburg (auf Silber eine goldbesamte fünfblättrige Rose mit grünem Butzen) und der Grafschaft Henneberg (in goldenem Feld auf grünem Dreiberg eine schwarze Henne mit rotem Kamm).

Gegenüber dem kursächsischen Wappen von 1589 entfallen die Kurschwerter sowie die Wappen von Magdeburg und Brehna. Zum großen Majestätswappen gehören außer dem Schild noch fünf Helme und als Schildhalter rechts und links je ein Löwe~ Unter dem mit dem Orden der Rautenkrone behangenen Schild steht als Band die sächsische Devise. In der Verordnung von 1889 wurde auch bestimmt, dass die erstmals 4859 für die neuen Ein-Taler-Stücke festgelegte Wappenfassung auch ferner wie bisher geführt werden soll, zum Beispiel für Hoflieferanten, auf Etiketten und dergleichen«.

Weimarer Republik und Nationalsozialismus
Während der Novemberrevolution 1918 wurde auch in Sachsen die Monarchie beseitigt~ Am 13. November1918 beendete der seit 1904 regierende volkstümliche König Friedrich August III. mit dem noch heute sprichwörtlichen Satz: »Machd doch eiern Drägg ileene!« die über 8oojährige Regierungszeit der Wettiner. Sachsen wurde Republik und bezeichnete sich in der Verfassung vom 1. November 1920 als Freistaat. Der Freistaat Sachsen vereinfachte das kleine Staatswappen durch Beseitigung von Krone, Löwen, Ordensband und Devise, so dass nur der neunmal von Schwarz und Gold geteilte Sachsenschild mit dem schräg darübergelegten Rautenkranz verblieb. Das große Staatswappen wurde abgeschafft.

1933 übernahmen wie im Reich auch in Sachsen die Nationalsozialisten die Macht. Nationalsozialistische Gesetze in den Jahren 1933 und 1934 löschten auch in Sachsen rasch die letzten Reste staatlicher Selbständigkeit aus. Der Landtag wurde beseitigt. Ein nationalsozialistischer Reichsstatthalter übernahm die Regierungsgewalt im Gau Sachsen. An die Stelle des sächsischen Wappens trat das «Hoheitszeichen« des Dritten Reiches.

Die Jahre der SBZ/DDR
Nach dem Zusammenbruch der nationalsozialistischen Herrschaft im Mai 1945 erhielt das besonders in den Großstädten schwer vom Luftkrieg gezeichnete Sachsen als Land noch einmal für einige Jahre eine relative Selbständigkeit. Die territoriale Gliederung Sachsens wurde von der sowjetischen Besatzungsmacht nicht verändert. Allerdings wurden dem Land Sachsen nach 1945 die westlich der Lausitzer Neiße gelegenen Teile der 1815 an Preußen abgetretenen nordöstlichen Oberlausitz angegliedert (Gebiet um die Stadt Görlitz), wogegen der Ostteil des Kreises Zittau unter polnische Verwaltung kam. Am 6.Juli 1945 setzte die sowjetische Besatzungsmacht eine »Landesverwaltung Sachsen« ein, der nach Landtagswahlen im Oktober 1946 eine von der SED dominierte Landesregierung Sachsen folgte. In der Zeit von 1945 bis 1952 wurde im Land Sachsen wieder die in der Weimarer Republik gültige Fassung des sächsischen Staatswappens verwandt.

Mit der Gründung der Deutschen Demokratischen Republik im Oktober 1949 wurde Sachsen ein Land in der DDR. Mit dem Gesetz über die weitere Demokratisierung des Aufbaus und der Arbeitsweise der staatlichen Organe in den Ländern der DDR« vom 23.Juli 1952 verfügten die SED-Machthaber die Auflösung der Länder. Für das erklärte Ziel des »Aufbaus des Sozialismus« waren den stalinistischen Herrschern die an alte Traditionen gebundenen Länder hinderlich. Das Territorium des bisherigen Landes Sachsen wurde in die Bezirke Chemnitz (seit 1953 Karl-Marx-Stadt), Dresden und Leipzig gegliedert. Das 1945 Sachsen zugeordnete niederschlesische Gebiet kam zum Bezirk Dresden. Mit dem Land Sachsen verschwand auch sein staatliches Hoheitszeichen, das vom Emblem der DDR abgelöst wurde.

Wiederbegründung des Freistaates Sachsen
Die friedliche Revolution des Herbstes 1989 beseitigte nicht nur das SED-Regime, der Geist der Freiheit und der Wunsch zur Erneuerung erweckten auch den Willen zur Wiederherstellung des Landes Sachsen. Auf der Grundlage des vom postkommunistischen Parlament der DDR beschlossenen Ländereinführungsgesetzes vom 22.Juli 1990 wurde der Freistaat Sachsen mit gleicher Territonalstruktur wie in der Nachkriegszeit im Jahre eins nach der Wende wieder ins Leben gerufen. Am 3. Oktober 1990, dem Tag der deutschen Wiedervereinigung, erfolgte diese Neubegründung in einem Festakt auf der Albrechtsburg Meißen, der Wiege der sächsischen Geschichte - hier hatte König Heinrich 1. im Jahre 929 eine Burg errichten lassen, die Mittelpunkt der neugebildeten Mark Meißen wurde.

Verfassungsrechtlich wirksam wurde die sächsische Wiedergeburt mit den Landtagswahlen vom 14. Oktober 1990. Die konstituierende Sitzung des Sächsischen Landtages am 27Oktober 1990 gab dem neuen Bundesland der Bundesrepublik Deutschland die an demokratische Traditionen in der Zeit der Weimarer Republik anknüpfende Bezeichnung »Freistaat Sachsen«.

Mit einem »Gesetz über das Wappen des Freistaates Sachsen» vom 18. November 1991 wurde die Verwendung des historischen Landeswappens geregelt. Nunmehr zeigt das Wappen wieder den alten Sachsenschild mit Rautenkranz als Landeswappen, ein Zeichen für wiedergefundene sächsische Identität.

Quelle: Boris Böhm