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Das Saarland mit einer Flächengröße von 2 569,34 Quadratkilometern und 1 085 130 Einwohnern (Stand 3C. Oktober1993) ist das jüngste Land der Bundesrepublik Deutschland. Es gehört seit dem 1.Januar 1957 zum Geltungsbereich des Grundgesetzes.
Das derzeitige Wappen knüpft wie die Wappen verschiedener anderer Bundesländer an die territoriale Gliederung zu Zeiten des Heiligen Römischen Reiches deutscher Nation an, indem es die Wappen der vier größeren Territorien, die an der Fläche des heutigen Landes Anteil hatten, zeigt, nämlich im heraldisch rechten oberen Feld den gold gekrönten, rot bezungten silbernen Löwen der Grafen von Saarbrücken-Commercy in einem mit silbernen Fußspitzkreuzen besäten blauen Feld, oben links das rote geschliffene Balkenkreuz des Kurfürstentums Trier, unten rechts den mit gestümmelten silbernen Adlern belegten roten Schrägbalken der Herzöge von Lothringen in goldenem Feld und unten links den rot gekrönten und rot bewehrten goldenen Löwen des Herzogtums Pfalz-Zweibrücken in schwarzem Feld.
Die Flagge des Saarlandes hat die Form eines Rechteckes, dessen Breite sich zur Länge wie drei zu fünf verhält. Sie zeigt in drei gleich breiten Streifen von oben nach unten die Landesfarben Schwarz-Rot-Gold. Auf dem roten Streifen steht in der Mitte, in den schwarzen und goldenen Streifen je zur Hälfte übergreifend, das weiß geränderte Landeswappen.
Landeswappen und Flagge wurden durch die Gesetze Nr.508 und 509 vom 9.Juli 1956 eingeführt und traten zum 1.Januar 1957, dem Tag der Eingliederung des Saarlandes in die Bundesrepublik Deutschland, in Kraft. An diesem Tag wurde die neue Landesflagge feierlich in Anwesenheit von Bundesminister Kaiser vor dem Ministerpräsidium in Saarbrücken, dem sogenannten »Weißen Haus« in der Bismarckstraße, das später dem Neubau der Modernen Galerie weichen musste, zum ersten Mal gehisst. Die Schaffung einer neuen Flagge und eines neuen Wappens trug der Ablehnung der frühen Nachkriegspolitik der Christlichen Volkspartei (CVP) und der Sozialdemokratischen Partei (SPS) durch die saarländische Bevölkerung in dem Referendum vom 23. Oktober 1955 Rechnung.
Das Landeswappen mit seinen vier Feldern, umgeben von einem Laubkranz, erscheint auch in dem Staatssiegel, das nur als Prägestempel verwendet wird, und in dem großen Landessiegel, das der Ministerpräsident, die Mitglieder der Landesregierung und die Präsidenten der Obersten Gerichte des Landes führen. Das von den staatlichen Verwaltungen, Gerichten, Anstalten, Standesbeamten und Notaren geführte kleine Landessiegel zeigt den goldgekrönten silbernen Löwen im blauen, von silbernen Fußspitzkreuzen besäten Feld, was dem rechten oberen Feld des Landeswappens entspricht (Landessiegelordnung vom 3C.Juni 1949 und Gesetz Nr.510 zur Änderung der Landessiegelordnung vom 9.Juli 1956).
Wie das Landeswappen andeutet, bildete das Land an der mittleren Saar und ihren Nebenflüssen vor der französischen Revolution keine politische oder administrative Einheit, sondern verteilte sich auf mehrere Kurfürstentümer, Herzogtümer, Fürstentümer und Herrschaften. Von den vier größten, deren Wappen in das heutige Landeswappen Aufnahme fanden, lag nur das Fürstentum Nassau-Saarbrücken mit seinem Zentrum im Lande selbst, während Kurtrier, Lothringen und Pfalz-Zweibrücken von Nordwesten, Süden und Osten hereinreichten, ihre Verwaltungsmittelpunkte und Residenzstädte aber außerhalb des heutigen Saarlandes lagen. Auch bei den beiden nachfolgenden großen Neuordnungen der politischen Landkarte Europas infolge der französischen Revolution und des Wiener Kongresses wurde die administrative Einheit noch nicht erreicht. Die Saargegend verteilte sich zu Zeiten ihrer Zugehörigkeit zur französischen Republik und zum napoleonischen Kaiserreich auf nicht weniger als vier Departements, von denen nicht einmal das Saardepartement seine Hauptstadt innerhalb der heutigen saarländischen Grenzen hatte, sondern in Trier.
Die staatliche Neuordnung nach dem Sturz Napoleons stellte nicht die vor der französischen Revolution bestehenden Herrschaftsverhältnisse wieder her, sondern schlug im 2.Pariser Frieden (20.November 1815) den Hauptteil des Landes mit Saarbrücken und Saarlouis Preußen zu. Man entsprach dabei sowohl den Empfehlungen preußischer Generäle als auch den von einer Gruppe der Saarbrücker Bürgerschaft vorgetragenen Wünschen. Der östliche Teil des Landes kam zu der bayerischen Rheinpfalz, von Nordosten her ragten das oldenburgische Fürstentum Birkenfeld und das sachsencoburgische Fürstentum Lichtenberg in das heutige Saarland herein. Der Kauf des sachsen-coburgischen Gebietes und seine Organisation als preußischer Landkreis brachten eine kleine Vereinfachung der politischen Zergliederung, die bis zum Inkrafttreten des Zollvereins das Industriegebiet und sein Hinterland ja auch mit Zollgrenzen durchschnitt.
Als seit der Mitte des 19.Iahrhunderts dank mancher technischer Innovationen (Dampfmaschine, Tiefbauschächte, Einsatz von Steinkohlenkoks in den Hochöfen, Verhüttung der phosphorhaltigen Eisenerze der lothringischen Lagerstätten) und dank der damit einhergehenden Verbesserung der Verkehrsstruktur (Anschluss des Reviers an das europäische Eisenbahnnetz seit 1852 und an das Wasserstraßennetz seit 1866) eine sprunghafte Aufwärtsentwicklung einsetzte, rückte die Saargegend in das Blickfeld der großen europäischen Politik. Kaiser Napoleon III. bekundete in den 1860er Jahren mehrfach sein Interesse an dem Saarrevier, zumindest an seinen Steinkohlengruben. Der Ausgang des deutsch-französischen Krieges brachte aber eine Entwicklung in umgekehrter Richtung und führte das Elsaß und Teile von Lothringen mit dem Saarrevier in einem Wirtschaftsraum zusammen. Nach dem Ersten Weltkrieg trug Frankreich bei den Friedensverhandlungen in Versailles (1919) sein Interesse am Saarrevier erneut vor. Zwar konnte es gegenüber seinen Alliierten eine Einverleibung in den französischen Staatsverband nicht durchsetzen, aber seinen Wünschen wurde dadurch Rechnung getragen, dass das Eigentum an den Kohlengruben vom preußischen und bayerischen Fiskus an Frankreich abgetreten werden musste und das Industrierevier mit den zugehörigen Arbeiterwohngebieten zunächst auf die Dauer von fünfzehn Jahren einer international besetzten, vom Völkerbund ernannten fünfköpfigen Regierungskommission unterstellt wurde.
So wurden durch den Versailler Vertrag, unterzeichnet am 28.Juni 1919, in Kraft getreten am 20.Januar 1920, die Kreise Ottweiler, Saarbrücken-Land, Saarbrücken-Stadt und Saarlouis ganz und Teile der Kreise Merzig und St. Wendel aus der preußischen Rheinprovinz, das bayerische Bezirksamt St. Ingbert ganz und Teile der Bezirksämter Homburg und Zweibrücken aus der bayerischen Pfalz gelöst und zum »Saargebiet« zusammengefasst. Damit hatte das vornehmlich auf Kohle und Stahl basierende Industrierevier an der Saar mit seinem Hinterland zum ersten Mal in seiner Geschichte eine verwaltungsmassige Zusammenfassung erhalten. Die Meinung der Bevölkerung zu einer solch einschneidenden Maßnahme war nicht eingeholt worden, vielmehr sollte sie sich erst nach Ablauf von fünfzehn Jahren zwischen der Rückgliederung in das Deutsche Reich, der Eingliederung in Frankreich oder der Fortdauer der Völkerbundsverwaltung (sogenannte Status-quo-Lösung) entscheiden. Der Name »Saargebiet war seit 1832 hin und wieder für das Revier verwendet worden in analoger Bildung zum »Ruhrgebiet.
Die internationale Regierungskommission beschäftigte sich schon wenige Wochen nach ihrem Amtsantritt mit der Schaffung eines Wappens und einer Flagge des Saargebietes. Sie entschied sich schließlich für eine Kompilation aus mehreren Stadtwappen. Gemäß der Verordnung vom 28.Juli 1920 (Amtsblatt der Regierungskommission 1920, 5.43) zeigte dieses erste Wappen des Saargebietes oben rechts ein silbernes Zugrad mit gekreuzten Schlägeln in schwarzem Feld aus dem Wappen der Stadt St. Ingbert, links oben die rote Rose mit goldenem Butzen und fünf grünen Kelchblättern in silbernem Feld aus dem Wappen der Stadt St.Johann (seit 1909 Teil der Großstadt Saarbrücken), rechts unten die aufgehende goldene Sonne über blauen Wolken in silbernem Feld aus dem Stadtwappen von Saarlouis und links unten den gold gekrönten und rot bezungten silbernen Löwen in mit vier silbernen Tatzenkreuzen bestreuten blauem Feld aus dem Wappen der Stadt Saarbrücken. Die Landesfarben Schwarz-Weiß-Blau erklärten sich als Hauptfarben des Wappens. Ihre Wahl entsprach aber auch der Kombination der bisher im Saarrevier geltenden preußischen und bayerischen Farben.
Wappen und Flagge des Saargebietes erfreuten sich nicht der Sympathie der saarländischen Bevölkerung, die die Abtrennung vom Deutschen Reich bedauerte und ihre vorzeitige Beendigung wünschte. Die Regierungskommission wurde von ihr als landfremd abgelehnt. Infolgedessen wurden meist nur Amtsgebäude mit der Schwarz-Weiß-Blauen Fahne beflaggt. Die Bevölkerung zeigte die Farben des Deutschen Reiches oder die Stadtfarben. Bis 1933 bestand bei der Bevölkerung keine Meinungsverschiedenheit über die Rückkehr zum Deutschen Reich nach Ablauf der 15 Jahre. Erst nach der Machtergreifung der NSDAP im Reich bildeten sich an der Saar zwei Blöcke, die »Deutsche Front» (NSDAP, Zentrum, Deutsch-saarländische Volkspartei) und als ihre Gegnerin die organisatorisch weniger festgefügte »Einheitsfront«, vor allem die sozialdemokratische und kommunistische Partei umfassend, die die Beibehaltung des Status quo bis zur Ablösung des NS-Regimes im Reich anstrebte. Dies befürwortete auch eine schwache katholische Opposition (Volksbund für christliche und soziale Kultur) unter Führung von Johannes Hoffmann. In der Abstimmung vom 13.Januar 1935 wurden 90,76 Prozent der gültigen Stimmen für eine Rückkehr des Saargebietes zu Deutschland abgegeben. Für die Mehrheit der Wähler war dies in erster Linie eine Entscheidung für das deutsche Vaterland, nicht für den Nationalsozialismus, wenngleich das Abstimmungsergebnis von den Nationalsozialisten als erster großer außenpolitischer Erfolg gefeiert wurde. Der Völkerbund verfügte die Rückgliederung des Saargebietes mit Wirkung vom 1.März 1935. Zum selben Tag endete die Gültigkeit des Wappens und der Flagge des Saargebietes.
Die saarländischen Kreise wurden nicht in die Rheinprovinz bzw. die bayerische Pfalz rückgegliedert, sondern wurden bis zu der beabsichtigten Neugliederung des Reichsgebiets im Zuge einer umfassenden Reichsreform von einem Reichskommissar unter der offiziellen Bezeichnung »Saarland« verwaltet. Da das Saarland keine Gebietskörperschaft und keine juristische Person war, sondern Reichsland, konnte es auch kein eigenes Wappen führen. Dies sollte sich erst im Zuge der Nachkriegsentwicklung ändern.
Nach dem Zweiten Weltkrieg strebte Frankreich erneut nach einer starken Einflussnahme auf die Saar. Es fand dafür schließlich das Modell eines autonomen Saarlands, das in einer Wirtschafts- und Währungsunion mit Frankreich verbunden war und dessen Landesverteidigung und außenpolitische Vertretung Frankreich übernahm. Wichtige Stationen auf dem Wege zu diesem Ziel waren das Einverständnis der USA und Großbritanniens und die Ausarbeitung einer saarländischen Verfassung. Sie wurde zwischen Mai und September 1947 von einer aus Saarländern bestehenden Verfassungskommission entworfen und von der am 5. Oktober 1947 gewählten Verfassunggebenden Versammlung am 15. Dezember 1947 angenommen, zwei Tage später trat sie in Kraft.
Artikel 61 der Verfassung verfügte: »Die Fahne des Landes besteht aus einem weißen Kreuz auf blaurotem Grund. Das Nähere darüber sowie über das Landeswappen bestimmt ein Gesetz«. Während das Aussehen der Fahne durch Gesetz vom 16.Juni 1948 festgelegt wurde, gestaltete sich die Schaffung des Wappens schwieriger. Ein öffentliches Ausschreiben brachte zwar viele Entwürfe, aber nur wenige, die den heraldischen Regeln entsprachen. Unter Mitwirkung von Lehrkräften der Schule für Kunst und Handwerk entstand schließlich das durch Gesetz vom 14. Dezember 1948 angenommene Wappen: Das Landeswappen stellt einen Schild mit einer Brückenkrone dar. Er ist durch ein Kreuz in der Weise gevierteilt, dass die beiden oberen Felder die Form eines Quadrates erhalten. Die Breite der Teilungslinie beträgt 1/15 der Schildbreite. Die oberen Felder sind lichtkobaltblau, die unteren mittelzinnoberrot gehalten. Die Farbe des Kreuzes ist silber bzw. weiß. Der Schild ist von einem silbernen bzw. weißen Streifen von 1/40 der Schildbreite umrandet. Die Brückenkrone ist mittelzinnoberrot und erstreckt sich über die obere Breite des Schildes. Die Brücke hat vier Pfeiler, die durch drei gleiche Bögen verbunden sind. Die Pfeiler haben eine Höhe von 1/5 und eine Breite von 1/12 des Wappenschildes. - Die Gestaltung und Blasonierung des Wappens ließ erkennen, dass Heraldiker nicht mitgewirkt hatten. Das Wappen, insbesondere das in seiner geringen Breite an den Bastardfaden der mittelalterlichen Heraldik erinnernde Kreuz, wurde bald in die politische Auseinandersetzung um die Saarfrage hineingezogen.
Auch die zweite Abtrennung des Saarlandes von Deutschland war nicht von Dauer. Unter der Notwendigkeit einer deutsch-französischen Annäherung handelten die Regierungen der Französischen Republik und der inzwischen entstandenen Bundesrepublik Deutschland das sogenannte »europäische« Saarstatut aus, das den starken französischen Einfluss im Saarland zugunsten der Westeuropäischen Union vermindern sollte. Es wurde am 23. Oktober 1954 in Paris von Bundeskanzler Adenauer und dem französischen Ministerpräsidenten Mende's-France unterzeichnet und genau ein Jahr später, am 23. Oktober 1955, der saarländischen Bevölkerung zur Annahme oder Ablehnung vorgelegt, nachdem drei Monate vorher auch solche Parteien, die die in der Präambel der Verfassung verankerte Wirtschafts- und Währungsunion mit Frankreich ablehnten, zugelassen worden waren.
Die Bevölkerung lehnte das Statut mit 67,7 Prozent der gültigen Stimmen ab und ermöglichte dadurch eine Neuorientierung der saarländischen Politik. Bei den Wahlen zum 3. saarländischen Landtag am 18. Dezember 1955 verloren die bisherigen Regierungsparteien CVP und SPS ihre Mehrheit an die »Heimatbundparteien«, die die Eingliederung des Saarlandes in die Bundesrepublik verfochten. Schon bald wurden neue deutsch-französische Saarverhandlungen eingeleitet, sie endeten mit der Unterzeichnung des Vertrages zur Regelung der Saarfrage in Luxemburg am 27. Oktober 1956. Er verfügte, dass das Saarland am 1.Januar 1957 als eigenes Bundesland mit der Bundesrepublik Deutschland vereinigt werden sollte. Eine auf höchstens drei Jahre befristete Übergangszeit sollte der Saarwirtschaft die Umstellung von dem protektionistischen französischen Wirtschaftssystem auf die freie Marktwirtschaft der Bundesrepublik Deutschland und die Orientierung auf neue Absatzmärkte erleichtern. Sie endete mit dem Tag »X« am 6.Juli 1959.
Schon vor der Unterzeichnung des Luxemburger Vertrages hatte sich die saarländische Öffentlichkeit für die Änderung von Landeswappen und Landesfahne entschieden. Bei der Gestaltung des neuen Wappens zeigte das Wappen des traditionsreichen Historischen Vereins für die Saargegend, das sich an der territorialen Gliederung der Saargegend gegen Ende des Alten Reiches orientierte, die Richtung. Unter Vertauschung der Felder in ihrer heraldischen Reihenfolge und Wertigkeit wurde es durch das eingangs zitierte Gesetz vom 9.Juli 1956 als Landeswappen angenommen. Es bildet inzwischen ein Stück der Identität der saarländischen Menschen. Umgeben von einem silbernen Eichenlaubkranz erscheint es in dem am 10. Dezember 1974 gestifteten saarländischen Verdienstorden.
Nachdem am 9.Juli 1956 schon ein Gesetz über eine neue Landesfahne verabschiedet worden war, bedeutete die Änderung des Artikels 61 der Verfassung - »Die Landesfarben sind Schwarz-Rot-Gold» - bei der großen Verfassungsänderung vom 20Dezember 1956 nur die Übernahme einer schon vorher vom Parlament getroffenen Entscheidung.
Quelle: Wappen und Flaggen der Bundesrepublik Deutschland und ihre Länder
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